Die Wahl der Antragskommission (AK) wirft häufig Schwierigkeiten auf, was aus dem Umstand folgt, dass die AK auf demselben Parteitag gewählt wird wie der Landesvorstand und dder Parteirat. Da beide Gremien ihrerseits Personen in die AK entsenden, sich jedoch erst im Nachgang des Parteitags konstituieren müssen, entsteht hier ein zeitliches Problem. Dieses Problem lösen wir, indem es künftig ausreicht, dass die beiden Gremien sowie die GJ ihre Mitglieder der AK bestimmen und de Personen nicht zusätzlich noch vom Parteitag gewählt werden müssen.
Satzungsänderung: | Erweiterung der Antragskommission |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 07.09.2022) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 07.09.2022, 14:30 |
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