Veranstaltung: | Landesparteitag Schleswig-Holstein September 2022 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 3.1. Struktur- und Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 07.09.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 09.09.2022, 17:42 |
S4 NEU: Erweiterung der Antragskommission
Antragstext
Die aktuelle Formulierung in § 7 Abs. 9 Nr. 2:
„Die Antragskommission setzt sich zusammen aus einer*m der beiden
Landesvorsitzenden, einem vom Parteirat nominierten Parteiratsmitglied und drei
grünen Basisvertreter*innen, davon eines aus der Grünen Jugend, die vom
Landesparteitag gewählt werden. Die Antragskommission wird vom Parteitag
gewählt. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre."
wird zugunsten folgender Formulierung geändert:
"Die Antragskommission setzt sich zusammen aus einer*m der beiden
Landesvorsitzenden, einem vom Parteirat nominierten Parteiratsmitglied, einem
von der Grünen Jugend nominierten Mitglied und vier grünen Basisvertreter*innen.
Die vier Basisvertreter*innen werden vom Parteitag gewählt. Die Amtszeit aller
Mitglieder beträgt zwei Jahre."
Begründung
Nach dem Programmprozess zur Landtagswahl haben der Landesvorstand und die Antragskommission gemeinsam den Änderungsantragsprozess evaluiert und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Antragskommission erweitert werden sollte. Angesichts stark steigender Mitgliedszahlen und einer ungebrochen hohen Motivation, Änderungsanträge in Programmprozessen zu stellen, ist die daraus entstehende Arbeit für die Antragskommission nur mit zusätzlichen Personen zu schaffen. Daher schlagen wir dem Parteitag vor, diese um zwei weitere Plätze zu erweitern.
Die Wahl der Antragskommission (AK) wirft zudem häufig Schwierigkeiten auf, was aus dem Umstand folgt, dass die AK auf demselben Parteitag gewählt wird wie der Landesvorstand und dder Parteirat. Da beide Gremien ihrerseits Personen in die AK entsenden, sich jedoch erst im Nachgang des Parteitags konstituieren müssen, entsteht hier ein zeitliches Problem. Dieses Problem lösen wir, indem es künftig ausreicht, dass die beiden Gremien sowie die GJ ihre Mitglieder der AK bestimmen und de Personen nicht zusätzlich noch vom Parteitag gewählt werden müssen.
Kommentare