Veranstaltung: | Landesparteitag Schleswig-Holstein September 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Anträge |
Antragsteller*in: | KatjaK HL |
Status: | Unterstützer*innen sammeln (Berechtigung: Eingeloggte) |
Angelegt: | 18.08.2022, 11:47 |
Reform der Rahmenkleingartenverordnung
Antragstext
Hiermit beantrage ich, daß
der Landesparteitag beschließen möge, die Rahmenkleingartenverordnung des
Landesverbandes Schleswig-Holstein der Gartenfreunde S.H. zu aktualisieren /
reformieren mit dem Ziel, eine ökologische Bewirtschaftung als Priorität zu
erreichen.
Angesichts der veränderten Wetterbedingungen und sich daraus ergebenen
Herausforderungen bei der Bewirtschaftung durch die Pächter, scheinen
Bewirtschaftungs-Empfehlungen nicht mehr ausreichend und sollten durch konkrete
Vorgaben ersetzt werden.
Begründung
Begründung:
Die Kleingärten in Schleswig-Holstein leisten als kleine grüne Oasen einen
wichtigen Beitrag zum Klima- und Artenschutz und eben auch einen
gesellschaftlichen Beitrag durch das Vereinsleben als Organisationsform.
Die vor langer Zeit geregelten Nutzungsideen und Regeln dieser Kleingartenanlagen
(seit 1948) sind doch teilweise schon sehr überaltert. Auf Landesebene wurde zuletzt
2013 eine Anpassung für Schleswig-Holstein vorgenommen.
Doch seit einigen Jahren haben wir durch den Klimawandel bedingt andere Herausforderungen auch auf diesen Nutzungsflächen.
Langanhaltende Trockenperioden, fehlende Wassermengen durch zu milde Winter
oder minimierter Baumbestand durch „Rückschnittzwang“.
Die Empfehlungen bezüglich „Schädlingen“ müssen auch reformiert werden und durch
konkrete Vorgaben ersetzt werden, wollen wir diese Flächen als klimafreundlich für
Mensch und Tier in die Zukunft mitnehmen.
Die teils große Fluktuation in Kleingärten zeigt auch einen Generationswechsel der Nutzer an. Leerstand ist eine große Belastung für die Kleingartenvereine und dies kann sicher auch langfristig durch erweiterte Nutzungsmöglichkeiten vermieden werden.
Trampoline für die Kinder, die Haltung von Hühnern oder die Permakulturidee….. alles sollte individuell umsetzbar sein, um eine langfristige Nutzung für die Kleingärtner eben zu gewährleisten. (Girsch ist eben kein Unkraut und hat einen höheren Nährwert als jeder Eisbergsalat…, auch Brennnesseln sind wertvoll ob als Schädlingsvermeidungsmittel oder auch als Salat … Es sind Wildkräuter, Schattenspender usw.)
Noch wird darüber oft die Nase gerümpft, das ist aber nun mal die Entwicklung die mitgedacht werden sollte.
Wir dürfen auch keinesfalls riskieren, eine weitere Umnutzung von Kleingärten zu Bauflächen für Gewerbe- oder Wohnungsbau hinnehmen zu müssen, weil wir diese Flächen ihrer Bestimmung nach nicht mitgedacht haben.
Schützen wir diese Flächen durch eine weitsichtige Anpassung der Rahmenkleingarten Verordnung, denn gesunde Böden sind unserer wertvollstes Gut.
Katja
Unterstützer*innen
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Martina Behrens-Krull (KV Kiel)
- Tanja Matthies (KV Dithmarschen)
- Stephan Wiese (KV Lübeck)
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