Veranstaltung: | Landesparteitag Schleswig-Holstein September 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 3.1. Struktur- und Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 17.08.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.08.2022, 16:45 |
S3: Änderung von § 1 Abs. 7 der Beitrags- und Kassenordnung
Antragstext
Die aktuelle Formulierung von § 1 Abs. 7 der Beitrags- und Kassenordnung:
„Die Landespartei entsendet in den Bundesfinanzrat ein Landesvorstandsmitglied
und ein sachverständiges Mitglied. Der LaFiRat wählt das
Landesvorstandsmitglied, das sachverständige Mitglied sowie beide
Stellvertreter*innen auf zwei Jahre.“
wird in folgende Formulierung geändert:
„Die Landespartei entsendet in den Bundesfinanzrat die*den
Landesschatzmeister*in und ein sachverständiges Mitglied. Der LaFiRat wählt das
sachverständige Mitglied sowie beide Stellvertreter*innen auf zwei Jahre.“
Begründung
Auf Hinweis der Bundesgeschäftsstelle passen wir eine Unschärfe unserer Satzung dahingehend an, dass entsprechend der gängigen Praxis und Logik der*die Landesschatzmeister*in in den Bundesfinanzrat entsendet wird und nicht ein beliebiges Mitglied des Landesvorstands.
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